Service

Wir sind auch als Dienstleister rund um den Friedhof für Sie da.

Zu unserem Unternehmen gehöhrt ein Blumengeschäft mit Trauerfloristik und eigenem Schleifendruck. Sowie eine gärtnerische Abteilung für Grabpflege und Grabgestaltung.

Trauerfloristik

Unser Floristikfachgeschäft ist spezialisiert auf Trauerfloristik

trauerschleifen

Trauerschleifen werden bei uns im Haus gedruckt

Grabpflege

Die Grabpflege übernehmen wir auf Wunsch


Serviceleistungen im Überblick

  • Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten
  • Hilfe bei der Grab Auswahl, bzw. Friedhofsverwaltung kontaktieren: Telefon: 0335 / 552 66 51
  • Aufstellen von Stühlen direkt an der Grabstelle
  • Anfertigung eines Porträtbildes des Verstorbenen zur Trauerfeier
  • Aufstellung eines Übergangskreuz für die Grabstelle (auch beschriftet)
  • Ausgestaltung der Trauerhalle oder Kirche
  • Auslegung eines Kondolenzbuches
  • Reservierung von Räumlichkeiten für eine Mögliche Bewirtung nach der Beisetzung
  • Ausgebildete Floristen und Gärtner
  • Eigenes Floristikfachgeschäft spezialisiert auf Trauerfloristik und von Fleurop mit 4 Sternen zertifiziert
  • Eigener Trauerschleifen – Druck*
  • Eigene Grabpflegeabteilung*
  • Hilfe bei der gärtnerischen Anlage der Grabstelle
  • Pflege der Grabstätte
  • Vermittlung von Dauergrabpflegeverträgen
  • Kommunale Gebühr der Stadt Frankfurt (Oder), für die Benutzung einer Grabstelle (PDF Link)

Auszug der aktuellen Friedhofssatzung Gebührentabelle*

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Frankfurt (Oder) – Friedhofsgebührensatzung –

Nutzung von Grabstätten

Position Gebühr
Erdreihengrabstellen für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr (Nutzungsrecht 20 Jahre) 944 €
Erdreihengrabstelle für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nutzungsrecht 20 Jahre) 412 €
Erdwahlgrabstätte 1- stellig (Nutzungsrecht 20 Jahre) 1.416 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 71 €
Erdwahlgrabstätte 2-stellig (Nutzungsrecht 20 Jahre) 2.145 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 107 €
Erdwahlgrabstätte 3-stellig (Nutzungsrecht 20 Jahre) 3.218 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 161 €
Erdwahlgrabstätte 4-stellig (Nutzungsrecht 20 Jahre) 4.291 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 215 €
erdgemeinschaftsanlage (Nutzungsrecht 20 Jahre) 1287 €
Urnenreihengrabstelle (Nutzungsrecht 20 Jahre) 251 €
Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 Urnen (Nutzungsrecht 20 Jahre) 429 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 21 €
Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 Urnen im Rasenfeld (Nutzungsrecht 20 Jahre) 725 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 36 €
Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 4 Urnen (Nutzungsrecht 20 Jahre) 618 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 31 €
Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 5 Urnen (Nutzungsrecht 20 Jahre) 781 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 39 €
Urnengemeinschaftsanlage ohne namentliche Kennzeichnung (Nutzungsrecht 20 Jahre) 725 €
Urnengemeinschaftsanlage mit namentlicher Kennzeichnung (Nutzungsrecht 20 Jahre) 965 €
Urnengemeinschaftsanlage auf Ortsteilfriedhöfen mit/ohne namentliche Kennzeichnung 841 €

Beerdigungsgebühren

Erdbestattung von Verstorbenen ab dem 5. Lebensjahr 380,80 €
Erdbestattung von Verstorbenen die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 71,40 €
Urnenbeisetzung (ohne Trägerleistungen) 83,30 €
Urnenversand 38 €

Benutzung der Trauerhallen

Nutzung der großen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof soweit die Dauer von 30 Min. nicht überschritten wird 96 €
je weitere angefangene 15 Minuten 48 €
Nutzung der kleinen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof 32 €
Nutzung des Abschiedsraumes auf dem Hauptfriedhof 32 €
Nutzung der Trauerhallen auf den Ortsteilfriedhöfen 32 €

Leichenhallengebühren

Aufbewahrung eines Sarges je Tag in der Kühlzelle 35 €

Sonstige Gebühren

* Die Angaben in diesem Auszug erfolgen ohne Gewähr
Ausbetten eines Verstorbenen, Öffnen und Schließen der Grabstätte 727 €
Ausbetten einer Urne, Öffnen und Schließen der Grabstätte 92 €