Kosten

Die Kosten einer Bestattung setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Die reinen Bestatterkosten, die kommunalen Gebühren des Friedhofs und andere Fremdleistungen wie zum Beispiel Redner, Musik, Blumen, ev. Krematorium.

Der Umfang dieser Kosten hängt von Ihren Wünschen ab und sollte in einem persönlichen Gespräch ermittelt werden. Wir können Ihnen dann unverbindlich einen Kostenvoranschlag erstellen.


Auszug der aktuellen Friedhofssatzung Gebührentabelle*

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Frankfurt (Oder) – Friedhofsgebührensatzung –

Nutzung von Grabstätten

Position Gebühr
Erdreihengrabstellen für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr (Nutzungsrecht 20 Jahre) 944 €
Erdreihengrabstelle für Verstorbene, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nutzungsrecht 20 Jahre) 412 €
Erdwahlgrabstätte 1- stellig (Nutzungsrecht 20 Jahre) 1.416 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 71 €
Erdwahlgrabstätte 2-stellig (Nutzungsrecht 20 Jahre) 2.145 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 107 €
Erdwahlgrabstätte 3-stellig (Nutzungsrecht 20 Jahre) 3.218 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 161 €
Erdwahlgrabstätte 4-stellig (Nutzungsrecht 20 Jahre) 4.291 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 215 €
erdgemeinschaftsanlage (Nutzungsrecht 20 Jahre) 1287 €
Urnenreihengrabstelle (Nutzungsrecht 20 Jahre) 251 €
Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 Urnen (Nutzungsrecht 20 Jahre) 429 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 21 €
Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 2 Urnen im Rasenfeld (Nutzungsrecht 20 Jahre) 725 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 36 €
Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 4 Urnen (Nutzungsrecht 20 Jahre) 618 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 31 €
Urnenwahlstelle für die Beisetzung von 5 Urnen (Nutzungsrecht 20 Jahre) 781 €
Verlängerungsgebühr je Jahr 39 €
Urnengemeinschaftsanlage ohne namentliche Kennzeichnung (Nutzungsrecht 20 Jahre) 725 €
Urnengemeinschaftsanlage mit namentlicher Kennzeichnung (Nutzungsrecht 20 Jahre) 965 €
Urnengemeinschaftsanlage auf Ortsteilfriedhöfen mit/ohne namentliche Kennzeichnung 841 €

Beerdigungsgebühren

Erdbestattung von Verstorbenen ab dem 5. Lebensjahr 380,80 €
Erdbestattung von Verstorbenen die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 71,40 €
Urnenbeisetzung (ohne Trägerleistungen) 83,30 €
Urnenversand 38 €

Benutzung der Trauerhallen

Nutzung der großen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof soweit die Dauer von 30 Min. nicht überschritten wird 96 €
je weitere angefangene 15 Minuten 48 €
Nutzung der kleinen Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof 32 €
Nutzung des Abschiedsraumes auf dem Hauptfriedhof 32 €
Nutzung der Trauerhallen auf den Ortsteilfriedhöfen 32 €

Leichenhallengebühren

Aufbewahrung eines Sarges je Tag in der Kühlzelle 35 €

Sonstige Gebühren

* Die Angaben in diesem Auszug erfolgen ohne Gewähr
Ausbetten eines Verstorbenen, Öffnen und Schließen der Grabstätte 727 €
Ausbetten einer Urne, Öffnen und Schließen der Grabstätte 92 €